AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden des Onlineshops der Firma Petex Autoaustattungs-GmbH

Petex Autoausstattungs-GmbH, 84307 Eggenfelden

l. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenste­hender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Be­stellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 

l .2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

1.3. Unsere Außendienstmitarbeiter und für uns tätige Handelsvertreter  sind  nicht  befugt, für  uns verbindliche       Erklärun­gen abzugeben oder entgegenzunehmen. Erklärungen unserer Außendienstmitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

1.4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i.S.v. § 310 Abs. l BGB. Sie gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebot - Annahme

2.l. Unsere Angebote sind unverbindlich Aufträge gelten nur nach schriftlicher Bestä­tigung als von uns angenommen bzw. durch sofortige Lieferung der Ware, wobei die Rechnung als Auftragsbestätigung gilt.

2.2. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von vier Wochen annehmen.

2.3. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt das Einver­ständnis des Bestellers als gegeben, falls dieser nicht innerhalb von zwei Werktagen schriftlich widerspricht.

2.4. Rechte des Bestellers aus dem Vertrag dürfen nur mit unserer Einwilligung auf Dritte übertragen werden.

3. Preise - Zahlungsbedingungen

3.l. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk". Bei einer Bestellung ab Warenwert € 500,00 netto erfolgt die Lieferung frei Haus. Bei einem Bestellwert von weniger als € 50,00 berechnen wir € 5,00 als Bearbeitungsgebühr. Aufträge unter € 25,00 werden nicht angenommen.

3.2. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert aus­gewiesen.

3.3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

3.5. Wechsel oder Schecks gelten mit der Einlösung als Zahlung. Wechsel können nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen werden. Sämtliche sich hieraus ergebende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestbenachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung.

3.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferzeit

4.l. Die Lieferzeit ist nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich. Sie steht jedoch immer unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung und hat weiter zur Voraussetzung, dass der Besteller vor Lieferung zu erfüllende Vertragspflichten, insbesondere Erbringung vereinbarter Anzahlungen einschließlich etwaiger Eröffnung eines Akkreditivs bei einer deutschen Bank in vollem Umfang nachge­kommen ist.

4.2. Die Lieferzeit beginnt nicht vor Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Bestel­ler und nicht vor völliger Auftragsklarheit. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

4.3. Für die von uns genannte Lieferzeit gilt eine angemessene Nachfrist als verein­bart. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

4.4. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine ange­messene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Diese Begren­zung der Schadensersatzhaftung gilt auch bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung.

4.5.Bei von uns zu vertretendem Lieferverzugseintritt ist bei Aufrechterhaltung des Lieferverhältnisses die Verzugsentschädigung pauschal auf maximal 5 % des Lieferwertes beschränkt.

4.6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungs­pflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwai­ger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufäl­ligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

5. Gefahrenübergang – Transport – Verpackungskosten 

5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk" vereinbart.

5.2. Wir sind berechtigt, den Versandweg und die Beförderungsmittel unter Ausschluss jeglicher Haftung selbst festzulegen, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5.3. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

5.4. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungs- ord­nung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind tauschfähige Mehrwegpaletten und Gitterboxen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

6. Mängelhaftung

6.l. Die Mängelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekom­men ist.

6.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangel­freien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.

6.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

6.4. Unsachgemäßer Gebrauch oder unsachgemäße Reinigung der Kaufsache durch den Besteller schließen jede Gewährleistung aus. Ebenso wird durch die Be- oder Ver­arbeitung der Kaufsache durch den Besteller die Gewährleistung für vor der Be- oder Verarbeitung offensichtliche Mängel ausgeschlossen.

6.5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadens­ersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließ­lich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unserer Außendienstmitarbeiter oder Erfül­lungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten­den Schaden begrenzt.

6.6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine we­sentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.8. Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt, ist die Haftung ausge­schlossen.

6.9. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Ge­fahrenübergang.

7. Gesamthaftung

7.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Abschnitt 6, vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausge­schlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer An­sprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

7.2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder einge­schränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung un­serer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Eigentumsvorbehaltssicherung

8.l. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlun­gen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinba­ren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt nicht durch die Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns.

8.2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache für uns unter deutlicher Kennzeich­nung unseres Eigentums aufzubewahren. Er darf ohne unsere Zustimmung die Kauf­sache vor endgültiger Bezahlung weder verpfänden noch sicherungsweise übereignen.

8.3 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Wei­lerveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Be­fugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungs­verpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz Verfahrens gestellt ist, oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aus­händigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

8.4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestel­lers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu si­chernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

9. Rücktritt - Schadensersatz wegen Nichterfüllung

Gehen uns Auskünfte zu, die die Bonität des Bestellers bedenklich erscheinen lassen, oder werden Wechsel oder Schecks nicht eingelöst oder sonst noch offene Beträge nicht spätestens innerhalb vier Wochen nach Fälligkeit bezahlt oder wird von uns ge­lieferte Ware nicht angenommen, dann sind wir berechtigt, noch ausstehende Liefe­rungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen, und den gesamten offenen Saldo aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf getroffene Zahlungsvereinbarungen sofort fällig zu stellen. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist können wir überdies von einem nichterfüllten Vertrag zurücktreten oder we­gen Nichterfüllung Schadensersatz verlangen. In diesem Fall können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, auch wahl­weise eine Schadenspauschale von 20 % als Schadensersatz geltend machen.

10. Gerichtsstand - Rechtsanwendung - Erfüllungsort

10.1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

10.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

10.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.